Baukalkulation:
Personalnebenkosten in den Baugewerben

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Aktualisiert: 24.04.2024

Berechnungsformulare für die umgelegten Personalnebenkosten (Lohnnebenkosten) in diversen Branchen

 

 

Die Bauwirtschafts- und Bauvertragsserie

Die Buchserie von Andreas Kropik. Baukalkulation, Bauvertrag, Nachtragsmanagement, Kommentar ÖNORM B 2110, Kommentar ÖNORM B 2118, Kommentar ÖNORM B 2061..Bauvertrags und Nachtragsmanagement (2023)

 

(Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag (2021)

 

Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061 (2020)

Alle Bücher im Überblick finden Sie unter Publikationen

 

 

TIPP: Die Notwendigkeit einer nachvollziehbaren und überlegten Berechnung der Personalnebenkosten zeigt eine aktuelle vergaberechtliche Entscheidung: Weiterlesen in der INFOBOX Nr 23.

Für die Ermittlung der Personalkosten (Mittellohnpreis) ist die Kenntnis der Lohnnebenkosten unerlässlich. Wird mit dem K3-Blatt der ÖNORM B 2061 die Kalkulation erstellt. Sind die Lohnnebenkosten anzugeben.

 

Für die Berechnung der Umgelegten Lohnnebenkosten steht ebenfalls ein EXCEL-Programm zur Verfügung. Zurzeit stehen Musterkalkulationen ua für

Lohnnebenkosten Baugewerbe und Bauindustrie

Lohnnebenkosten Bauhilfsgewerbe (Trockenbau)

Lohnnebenkosten Dachdeckergewerbe

Lohnnebenkosten Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger

Lohnnebenkosten in den Eisen- und Metallverarbeitenden Gewerben

Lohnnebenkosten Garten- und Landschaftsbau

Lohnnebenkosten Hafner, Platten- und Fliesenleger

zur Verfügung.

Durch Eingabe individueller und der aktuellen Werte kann das Ergebnis den aktuellen und eigenen betrieblichen Randbedingungen angepasst werden.

Musterberechnungen mit individuellen Anpassungsmöglichkeiten:

Download: T01_UmgelegtePNK.xlsx

 


Eine Übersichtstabelle:

 

 

Vor der Verwendung der Ergebnisse der Kalkulationstools bitte das Ergebnis eigenständig prüfen. Die Tools sind getestet, Fehler jedoch nie ausgeschlossen. Haftungsansprüche können keine geltend gemacht werden!

 


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Beratung, Hilfestellung usw bei Fragen zur Kalkulation und Angebotsprüfung, zu Mehrkostenforderungen udgl bietet die Bauwirtschaftliche Beratung GmbH !


Andreas Kropik

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