26 Bauvertrag & Bauabwicklung
Die Übernahme der Bauleistung

Die Übernahme ist ein wesentlicher rechtlicher Meilenstein der Bauabwicklung. Mit der Übernahme wechselt der Erfüllungsanspruch des AG gegenüber dem AN in den Gewährleistungsanspruch, Gefahren, die das Werk beschädigen oder gar zerstören, liegen nun in der Sphäre des AG und eine Reihe von Fristen beginnen zu laufen.

Bei Bauleistungen muss der Übergeber (Bauunternehmer) ein Zeichen setzten (Übergabe durch Zeichen; § 427 ABGB). Weitere gesetzliche Regelung, wie die Übernahme durch den AG konkret vonstattengehen muss, gibt es nicht.

Den Regelungen der ÖNORM B 2110 kommt daher Bedeutung zu. Nach Fertigstellung der Leistung (des Werks) hat der Werkunternehmer (Auftragnehmer) dem Werkbesteller (Auftraggeber) die Leistung zu übergeben. Das erfolgt mit der Fertigstellungsmitteilung. Daraufhin hat der AG die Leistung zu übernehmen; er darf die Übernahme nur in begründeten Fällen verweigern. Übernimmt der AG die Leistung trotz Mängel, hat er das Recht, seine Leistung (die Bezahlung) bis zu Mängelbehebung zu verweigern. Übernimmt der AG unbegründet die Leistung nicht, befindet er sich im Annahmeverzug.

Die ÖNORM B 2110 fasst den Übernahmeprozess, beginnend mit dem Setzen des Zeichens (Fertigstellungsmeldung) bis zur rechtlich bedeutsamen Erklärung der Übernahme durch den AG, unter der Überschrift "Übernahme" zusammen. Die Erklärung der Übernahme oder der Verweigerung schließt den Übernahmeprozess ab. Bei begründeter Verweigerung der Übernahme muss nach Beseitigung der hindernden Gründe vom AN der Übernahmeprozess mit einer neuerlichen Fertigstellungsmeldung wieder gestartet werden.

 

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Beitrag vom 30.06.2024, aktualisiert 15.08.2024

 

Die Bauwirtschafts- und Bauvertragsserie

Bauvertrags und Nachtragsmanagement (2023)

 

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Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061 (2020)

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Wegen der Bedeutung der Übernahme hat die Geschäftsstelle Bau (WKO) den Bau-Knowhow-Folder neu aufgelegt (Verfasser Andreas Kropik). Die wichtigsten Punkte sind darin kurz und prägnant zusammengefasst: Download Folder … (.pdf). Download der Mustertexte sie nachfolgend.


Zu diesem Thema ist auch ein Video-Tutorial verfügbar (YouTube; beachten Sie die Datenschutzregelungen auf der Fremden Seite: Zum Videobeitrag auf YouTube ... . Eine Darstellung aller WEBINARE (Tutorials) finden sie unter dem Link WEBINARE.


Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Design enthält.

Automatisch generierte BeschreibungAusführlich und mit zusätzlichen Mustertexten ist die Übernahme im Buch Kropik, Bauvertrags- und Nachtragsmanagement erläutert (samt Erläuterung und Kommentar der ÖNORM B 2110 / B 2118 Ausgabe 2023). Die Regelungen zur Übernahme dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie berühren auch andere Rechtsbereiche bzw  Regelungen der ÖNORM – Gewährleistung, Vorbehalt bei der Schlussrechnung, Rechnungslegung, Sicherstellung nach § 1170b ABGB, Zurückbehaltungsrecht usw.



Die im Folder abgedruckten Mustertexte und Formulare liegen zum Download bereit: Download Mustertexte … (.docx). (Hinweis: Über das oben zitierte Buch ist der Download von knapp 100 Mustertexten möglich!)

 

Zum Abschluss noch eine aktuelle relevante Judikatur:

Leitsatz OGH 15.2.2024, 8 Ob 114/23g (zitiert aus ecolex 2024/272)

1. Die Übernahmefiktion nach Pkt 10.2.2. der ÖNORM B 2110 gilt selbst dann, wenn Mängel vorliegen, die den schweigenden Auftraggeber nach Pkt 10.5.1 der ÖNORM B2110 berechtigen würden, die Übernahme zu verweigern, zumal er solche Mängel bei der Übernahme substantiieren müsste. Unterlässt er dies, treten die Rechtsfolgen der Übernahme ein.

2. Eine Berufung auf mangelnde Fälligkeit des Werklohns wegen Verbesserungsverzugs setzt voraus, dass der Werkbesteller die Verbesserung ernstlich geltend macht. Andernfalls kann eine Zurückbehaltung des Werklohns den sie rechtfertigenden Zweck, nämlich den Auftragnehmer durch finanziellen Druck zur umgehenden Verbesserung zu bestimmen, nicht erfüllen. Die Fälligkeit des Werklohns wird bei Fehlen eines weiter verfolgten Erfüllungsanspruchs nicht mehr hinausgeschoben.

 

Quicklinks

(tw Kostenlose) WEBINARE. Weitere Informationen …

Eine Tool-Sammlung stellt nützliche Hilfen, zB für Kalkulation und Nachtragsmanagement zur Verfügung. Ein für alle Branchen (Gewerbe, Kollektivverträge) verwendbares K3-Blatt-Kalkulationstool ist ebenfalls verfügbar.

Andreas Kropik

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